Rechtsgebiete

Wir sind insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten spezialisiert:

Wirtschaftsrecht und Handelsrecht

Wir sind eine in Athen ansässige wirtschaftsrechtlich ausgerichtete griechische Kanzei, die Unternehmen in Fragen des griechischen Rechts auch in deutscher Sprache umfassend beraten kann.

Wir haben eine langjährige Erfahrung in der Beratung deutschsprachiger Mandanten, wobei wir uns insbesondere auf mittelständische deutsche Unternehmen spezialisiert haben.

Bei der Gründung einer griechischen Tochtergesellschaft, Filiale oder Geschäftsstelle, stehen wir Ihnen vor allem in folgender Hinsicht mit Rat und Tat zur Seite:

  • Wahl der geeigneten Geschäftsform
  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen für das Management und die Angestellten
  • Kauf oder Anmietung von Immobilien jeglicher Art

Wir beraten insbesondere deutsche Unternehmen, die grenzüberschreitenden Handel mit griechischen Unternehmen treiben bzw. treiben wollen, die Waren bzw. Dienstleistungen mittelbar oder unmittelbar an Konsumenten in Griechenland verkaufen bzw. verkaufen wollen, oder die eine Tochtergesellschaft, Filiale oder Geschäftsstelle in Griechenland gegründet haben bzw. gründen wollen.

Die griechische Wirtschaftskanzlei Kalagiakos & Partner unterstützt Sie in folgenden Bereichen des griechischen Handels- und Vertriebsrechts in Griechenland:

  • Gestaltung, Überprüfung und Überarbeitung von Verträgen aus dem Bereich des Handels- und Vertriebsrechts;
  • Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und Anpassung bestehender AGB an die Vorgaben des griechischen Rechts;
  • Rechtliche Betreuung bei der Beendigung von Handels- und Vertriebsverträgen in Griechenland;
  • Anpassung von Franchiseverträgen an die Vorgaben des griechischen Rechts;
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen in Griechenland;
  • Rechtliche Ausgestaltung von Lizenzregelungen, Wettbewerbsverboten oder Kundenschutzklauseln nach griechischem Recht;
  • Abwehr von Provisionsansprüchen, Handelsvertreterausgleichsansprüchen und von Ansprüchen von Versicherungsvertretern oder Maklern;
  • Prozessführung vor ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten oder Mediationsverfahren.

Wir beraten Sie beim Erwerb griechischer Unternehmen, wobei wir unter anderem in den folgenden Bereichen tätig werden:

  • Ausarbeitung und Verhandlung von Kaufverträgen
  • Unternehmensprüfung (due diligence)

Wir übernehmen das Inkasso überfälliger Forderungen gegenüber Ihren Kunden und die Vollstreckung ausländischer Titel in ganz Griechenland.

Transport- und Logistikrecht

Das Transportrecht, egal ob zu Land, auf See oder in der Luft, gehört zu den unübersichtlichsten und komplizierten Bereichen des Handelsrechts. Es besteht aus privaten Beförderungsbedingungen, internationalen Abkommen und nationalen Rechtsnormen. Jede Transportart untersteht einem besonderen Regime, das historisch eigenständig entstanden ist und deshalb unterschiedliche Normen und Abgrenzungen enthält. In der Regel bildet heute der Transportvorgang einen Teil eines übergeordneten logistischen Vorgangs, was zusätzliche Abgrenzungsthemen ergibt.
Wir bieten eine umfassende Beratung und Prozessvertretung auf den Gebieten des Transportrechts (CMR, die Haag-Visby-Regelungen, COTIF/CIM, MÜ/WA), des Speditionsrechts und des Logistikrechts von der vorprozessualen Regresswahrnehmung und Abwehr von Ansprüchen bei Schäden bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung und der Durchsetzung von Regressansprüchen.
Auf diesen Rechtsgebieten greifen besondere haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche, handelsrechtliche und internationale Regelungen ineinander, die beherrscht werden müssen. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf dem Frachtrecht des Straßen-, Schienen-, See-, und Luftgüterverkehrs und auf dem Multimodaltransport und dem Zollrecht. Auch gehört das Versicherungsrecht, insbesondere das Transportversicherungsrecht (Güterversicherung, Verkehrshaftungsversicherung), zum Kreis der Kanzleischwerpunkte.

Marken & Geschmachsmuster

Gewerbliche Schutzrechte stellen für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen einen beträchtlichen Wert dar und sind oft das Ergebnis erheblicher Investitionen. Es sind die Patente, die Produktentwicklungen und die Marken, die einem Unternehmen einzigartig machen und einen bedeutenden Teil seines Wertes bilden. Sie sind jedoch oft leicht kopierbar. Um dies zu verhindern, bietet jedoch das Immaterialgüterrecht umfassende und weltweite Schutzinstrumente.
Im Rahmen des geistigen Rechtschutzes verfügt das griechische Recht über ein Gesetz zum Schutz des Urhebereigentums (Gesetz Nr. 2121/1993), sowie über die Gesetze zum Schutz der nationalen Marken (Gesetz Nr. 4679/2020) und Patente (Gesetz Nr. 1733/1987). Mit der Verordnung (EU) 2017/1001 vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke und das neue Gesetz zum Schutz der nationalen Marken (Gesetz Nr. 4679/2020) wird das griechische Markenrecht weitgehend modernisiert und dem Unionsmarkenrecht angeglichen.

MARKEN

Eine Marke als Wiedererkennungszeichen eines Unternehmens, einer Ware oder einer Dienstleistung ist etwas sehr individuelles. Ob Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke, 3D – oder Hörmarken, der Konsument verbindet stets eine bestimmte Eigenschaft mit dem Produkt. Sie lässt auf Qualität und Vertrauen schließen. Auch Geschmacksmuster, sprich das Design eines Produkts, sind prägende Merkmale. Um die missbräuchliche Verwendung Ihrer Marke oder Ihres Musters und damit verbundene negativ besetzte Assoziationen zu verhindern, sollten sie geschützt werden. Unsere Anwaltskanzlei übernimmt für Sie diesen Schutz, indem wir die nationale, europa- oder weltweite Markenregistrierung vornehmen und anschließend die Marke überwachen und für Sie verwalten. Wir wehren mögliche Eingriffe in Ihre Schutzrechte sowie ungerechtfertigte Ansprüche Dritter ab oder machen diese für Sie geltend.
Unsere Anwaltskanzlei berät Mandanten in allen Bereichen des Markenrechts, darunter in u.a. folgenden Fällen:

MARKENRECHERCHEN

  • Markenrecherchen in einem oder mehreren Ländern Europas
  • Markenrecherchen in den Ländern der EU unter Einbeziehung von Unionsmarken und Internationalen Eintragungen

EINTRAGUNGSVERFAHREN

  • Eintragung der Marke bei dem Markenamt in Griechenland
  • Unionsmarken
    • Beratung zur Fassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
    • Beratung zur Eintragungsfähigkeit der gewünschten Marke
    • Jegliche Verfahren vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Anmeldeverfahren, Widerspruchs- und Löschungsverfahren, Registereintragungen, Beschwerdeverfahren)
    • Klagen zum Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gegen Entscheidungen des EUIPO
  • Internationale Markeneintragungen

DURCHSETZUNG DER MARKENRECHTE

  • Überwachung (griechische Marken, Unionsmarken, nationale Markeneintragungen in der EU)
  • Widersprüche und Nichtigkeitsanträge gegen Markenanmeldungen und –eintragungen Dritter vor dem EUIPO und dem griechischen Markenamt und Löschungsverfahren vor den griechischen Gerichten
  • Gerichtsverfahren in Griechenland, einschließlich Verletzungsverfahren aus Unionsmarken vor dem Unionsmarkengericht in Alicante
  • Beratung zu Verletzungsverfahren in Europa, insbesondere
    • Europaweite Durchsetzung der Unionsmarke
    • Verhältnis zwischen Verfahren vor dem EUIPO und nationalen Gerichten in Bezug auf die Wirksamkeit von Unionsmarken
  • Alternative Streitbeilegung
    • Gütliche Einigung (Koexistenz- und Vorrechtsvereinbarungen, Lizenzverträge)
    • Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
  • Markenschutz durch Grenzbeschlagnahme

GESCHMACKSMUSTER

GRIECHISCHES GESCHMACKSMUSTER

  • Eintragungsverfahren
  • Durchsetzung vor Gericht

GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER

  • Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern beim EUIPO
  • Nichtigkeitsverfahren vor dem EUIPO
  • Beratung zu eingetragenen und nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern
  • Durchsetzung – Beratung zu Verletzungsverfahren und Durchführung auch gemeinschaftsweiter Verletzungsverfahren vor dem für Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständigen Gericht in Alicante

Pharmazeutisches und Regulatorisches Recht

Beratung zu regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Erlangung von Marktzulassungen und allen Fragen rund um die Herstellung und Vermarktung von Produkten.

Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Griechenland.

Hierbei übernehmen wir die vollständige Abwicklung des Immobilienerwerbs, von der rechtlichen Überprüfung der Verträge und die komplette Korrespondenz mit Vertragspartnern, Behörden und Branchenexperten wie z.B. Architekten, Bauingenieure, Steuerberater, Immobilienmakler und Notare bis zur Eintragung ins Grundbuch. Berücksichtigt werden dabei alle steuerlichen und erbrechtlichen Aspekte, die mit einem Immobiliengeschäft einhergehen. PDF

Unsere Anwaltskanzlei berät Mandanten auch im Bereich der gewerblichen Immobilieninvestitionen (Einkaufsmärkte, Logistic-Center und Energieparks).

Unsere Beratungsleistung umfasst auch alle Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Golden Visa Programm stehen. Griechenland bietet für Bürger von Staaten außerhalb der EU erhebliche Anreize im Bereich des Aufenthaltsrechts an. Wer eine Immobilie im Wert von mindestens 250.000 Euro in Griechenland erwirbt oder für den Zeitraum von 10 Jahren eine touristische Immobilie anmietet, erhält grundsätzlich das Recht auf eine zunächst auf 5 Jahre begrenzte besondere Aufenthaltsgenehmigung innerhalb des Landes und der Europäischen Union.

Erbrecht

Die Welt wächst zusammen. Menschen wechseln ihren Wohnsitz aus privaten oder beruflichen Gründen ins Ausland oder erwerben im Ausland Vermögen. Eine Erbschaft in Griechenland Staatsangehöriger anderer Staaten oder eine Erbschaft griechischer Staatsbürger im Ausland stellen heutzutage keine Seltenheit mehr dar.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen können die Behörden mehrerer Länder rechtlich befugt sein, sich mit der Erbsache zu befassen; außerdem kann das Recht mehrerer Länder anwendbar sein (z. B. das Erbrecht aller Länder, in denen der Verstorbene Vermögen besaß). Betroffene Bürgerinnen und Bürger müssen daher unter Umständen in verschiedenen Ländern Nachlassverfahren eröffnen und das Recht mehrerer Länder beachten. Da dies zu vereinfachen, hat die Europäische Union die sog. Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) erlassen.
Wenn ein ausländischer Erblasser aus der Europäischen Union Vermögenswerte in Griechenland z.B. ein Ferienhaus hinterlässt, stellen sich oft die folgenden Fragen im Hinblick auf bestimmte Themen:

  • Ist dabei griechisches Erbrecht anwendbar?

Νach der Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist das Erbrecht desjenigen Landes anzuwenden, in welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies bedeutet, dass z. B. beim Versterben eines Deutschen, der seit jahrzehnten in Griechenland gelebt hat, das gesamte hinterlassene Vermögen – egal wo es sich auf der Erde befindet – aus der Sicht beider Länder nach griechischem Erbrecht vererbt wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch Rechtswahl das eigene nationale Erbrecht zu wählen. Dies bedeutet, dass der Deutsche in seinem Testament eine Rechtswahl für das deutsche Erbrecht treffen könnte.
Bezüglich der Schweiz gilt es zu beachten, dass die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) in der Schweiz nicht direkt anwendbar ist und dass alle bestehenden, bilateralen Übereinkommen der Schweiz mit EU-Mitgliedstaaten im internationalen Erbrecht weiterhin unverändert Gültigkeit und Geltung haben. Die Schweiz hat ein solches bilaterales Übereinkommen mit Griechenland (Niederlassungs- und Rechtsschutzabkommen vom 01.12.1927 zwischen der Schweiz und Griechenland) abgeschlossen.

  • Gibt es womöglich ein Testament? Allerdings gilt es zu beachten, dass das griechische Erbrecht ein Pflichtteilsrecht vorsieht.
  • Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Als gesetzliche Erben sieht das griechische Erbrecht die folgenden Personen vor: den Ehegatten, die Ehegattin, die Nachkommen, die weiteren Verwandten und den Staat. Die Erbfolge der Verwandten richtet sich im griechischen Erbrecht nach vier Ordnungen.
  • Muss man die Erbschaft in Griechenland annehmen oder kann man sie ausschlagen und innerhalb welcher Fristen?
  • Innerhalb welcher Fristen muss man sein Erbe dem griechischen Finanzamt melden?
  • Wie hoch ist die steuerliche Belastung sowohl für die Erblasser als auch für die Erben. Bei gemischten Ehen spielt in der Praxis die steuerbegünstigte Überlassung schon zu Lebzeiten an die Abkömmlinge eine große Rolle.
  • Muss man die geerbten Immobilien beim griechischen Grundbuchamt umschreiben lassen?

Da das Erbrecht jedoch sehr komplex ist und jeder Einzelfall einer maßgeschneiderten Lösung bedarf, beraten wir Sie gern persönlich zu allen Fragen rund um das Erbrecht in Griechenland.
Wir vertreten Sie auch vor Gericht, so dass Sie das Erbe bekommen, das Ihnen zusteht.

Forderungseinzug/Vollstreckungsrecht und Insolvenzrecht

Zu unseren Leistungen zählen die außergerichtliche und gerichtliche Forderungseintreibung vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben, Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder Klageeinreichung bis zur Zwangsvollstreckung/Vollstreckung ausländischer gerichtlichen Entscheidungen sowie die Führung von Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren. Zuvor wird selbstverständlich überprüft, welche Art und Weise der Vorgehensweise für die Mandanten geeignet ist.