Incoterms 2020 (4)

Incoterms 2020 (4)

28.10.2019 von Epameinondas Kalagiakos

Auswirkungen der neuen Incoterms 2020 auf das Transportrecht (aus der Sicht der Logistikbranche)

Wichtig für den gesamten Handelsverkehr sind die von der Internationalen Handelskammer (ICC) verfaßten International Commercial Terms, kurz Incoterms®. Die ICC hat im September 2019 die überarbeiteten Incoterms 2020 vorgestellt, diese treten zum 01.01.2020 in Kraft.

Sie werden vielfach in Kaufverträgen im internationalen Handel intergriert und berteffen die nach dem Kaufrecht geschuldeten Leistungen des Verkäufers und Käufers. Sie gelten nicht im Rahmen eines nachfolgenden Transportvertrages, den sie aber indirekt beeinflussen. Sie regeln nicht nur die rein rechtliche Seite eines Kaufvertrags, sondern auch noch Aspekte wie Versicherungsleistungen, z. B. wann eine Transportversicherung abzuschließen ist, und wie Außenwirtschaftsrecht mit Zollabwicklung und Logistik. Die Änderungen der Neuerscheinung der Incoterms® 2020 sorgen für ein besseres Verständnis und eine erleichterte Handhabbarkeit der Klauseln.

Änderungen der Neuerscheinung der Incoterms® 2020, die den Transportvertrag indirekt beeinflussen

  • Konnossemente mit An-Bord-Vermerk und der Incoterms Klausel FCA. In den Incoterms® 2020 besteht nunmehr für den Fall, dass ein Verkäufer ein Konnossemente mit An-Bord-Vermerk wünscht, die in der FCA-Bedingung A6/B6 vorhandene neue Option der Ausstellung eines derartiges Dokuments.
  • Kosten und deren Positionierung innerhalb des Regelwerks. In der neuen Anordnung der Regeln innerhalb der Incoterms® 2020 erscheinen nunmehr sämtliche Kostenelemente unter Punkt A9/B9, die durch jede einzelne Incoterms® Klausel zugeordnet werden. Dadurch kann der Verkäufer oder Käufer an einer Stelle im Regelwerk in übersichtlicher Form alle Kosten finden, für die er unter einer bestimmten Incoterms Klausel verantwortlich wäre. Damit kann der Nutzer viel leichter in dem konkreten Einzelfall erkennen, was für ihn sinnvoll ist.
  • Verschiedene Deckungshöhen des Versicherungsschutzes in den Klauseln CIF und CIP: Für Seetransporte mit CIF wird die übliche Mindestversicherung wie bisher beibehalten, während dies für CIP, für die multimodale Transportpraxis, vor allem mit Containern, als unzureichend befunden wurde und jetzt eine Allriskversicherung vorgesehen ist.
  • Organisation des Transports mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers in den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP.
  • Änderung der Klausel DPA zu DPU. Es bestand der Bedarf, weitere Lieferorte im Bestimmungsland angeben zu können als nur einen Terminal. Dies hat zu einer Umbenennung in „DPU“ geführt, wobei das P für „place“ und das U für „unloaded“ steht. Damit kann an jeden Platz, an dem ein Entladen möglich ist, geliefert werden und nicht nur an ein Zollterminal.
  • Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten und –kosten

Für die richtige Verwendung von Incoterms sollen die folgenden Hinweise beachtet werden:

  • Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten die aktuellen Incoterms® 2020 angeben werden. Wird kein Jahr für die Version der Incoterms angegeben, könnte dies zu Problemen führen, die möglicherweise schwer zu lösen sind.
  • Es soll die brauchbare Incoterms gewählt werden, d.h. die Klausel muss für das gewünschte Transportmittel geeignet sein.
  • Transportarten und dafür geeignete Incoterms:1. Jede Transportart, einschließlich Multimodaler Transport:
    1. EXW ex works – ab Werk (…benannter Ort)
    2. FCA free carrier – frei Frachtführer (…benannter Ort)
    3. CPT carriage paid to – frachtfrei (…benannter Bestimmungsort)
    4. CIP carriage and insurance paid to – frachtfrei versichert (…benannter Bestimmungsort)
    5. DAT delivered at terminal – geliefert Terminal (…benannter Bestimmungsort)
    6. DPU delivered at place unloaded
    7. DDP delivered duty paid – geliefert verzollt (…benannter Bestimmungsort)

    2. See- und Binnenschifftransport:

    1. FAS free alongside ship – frei Längsseite Schiff (… benannter Verschiffungshafen)
    2. FOB free on board – frei an Bord (… benannter Verschiffungshafen)
    3. CFR cost and freight – Kosten und Fracht (… benannter Bestimmungshafen)
    4. CIF cost, insurance, freight – Kosten, Versicherung, Fracht (… benannter Bestimmungshafen)
  • Es soll der Lieferort bzw. Bestimmungsort, bei „C-Klauseln“ genaue Bezeichnung beider Orte (Liefer- und Bestimmungsort) benannt werden.
  • Vertragliche Ergänzungen sind bzgl. folgender Punkte, die in den Incoterms nicht geregelt sind, dringend zu empfehlen: Eigentumsverhältnisse, Lieferzeit, Rechtswahlklausel und Gerichtsstand bzw. Schiedsabrede.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Regelwerk der ICC zu den Incoterms 2020 https://www.incoterms2020.de/

Autoren:

Epameinondas Kalagiakos, Rechtsanwalt/Mediator, www.kalagiakos-partner.eu

Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, www.scheller-international.com

https://foreign-lawyers-association.com/blog-beitraege/incoterms-2020-4.html