Incoterms 2020 (2)

Incoterms 2020 (2)

14.10.2019 von Epameinondas Kalagiakos

Incoterms sind genormte Handelsklauseln, die insbesondere im internationalen Handelsverkehr gebräuchlich sind. Sie beruhen nicht auf gesetzlichen Regelungen, sondern werden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) herausgegeben. Die ICC gibt in regelmäßigen Abständen neue Klauseln heraus. Die momentan geltenden stammen aus dem Jahr 2010 und werden durch neue Klauseln zum 1. Januar 2020 ersetzt. In einer Serie von kurzen Artikeln werden wir die Incoterms 2020 darstellen.

Reihenfolge innerhalb der Klauseln

Für alle Klauseln werden folgende Bereiche immer nach demselben Schema die Pflichten für Verkäufer (A) und Käufer (B) festgelegt:

A1/B1 Allgemeine Verpflichtungen

A2/B2[ Lieferung/Übernahme

A3/B3 Gefahrenübergang

A4/B4 Transport

A5/B5 Versicherung

A6/B6 Liefer-/Transportdokument

A7/B7 Ausfuhr-/Einfuhrabfertigung

A8/B8 Prüfung/Verpackung/Kennzeichnung

A9/B9 Kostenverteilung

A10/B10 Benachrichtigungen

Unterschiede der Incoterms 2020 zu den Incoterms 2010

Wesentliches Ziel der Neufassung ist, die Übersichtlichkeit der einzelnen Regelung zu verbessern und es damit den Nutzern zu erleichtern, die richtige Auswahl für ihren Kaufvertrag auszuwählen. Daneben wurden die Ausführungen zur Abgrenzung und Verbindung der Klauseln sowie zwischen Kaufvertrag und nachgeordneten Verträgen präzisiert. Aktualisiert wurden auch die Anwendungshinweise in Form erläuternder Kommentare.

Folgende weitere Änderungen wurden in den Incoterms 2020 umgesetzt:

  • Konnossemente mit An-Bord-Vermerk und der Klausel FAS
  • Kosten und deren Positionierung innerhalb des Regelwerks
  • Verschiedene Deckungsstufen des Versicherungsschutzes in den Klauseln CIF und CIP
  • Organisation des Transports mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers in den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP
  • Änderung der Klausel DPA zu DPU
  • Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten und -kosten
  • Erläuternde Kommentare für Nutzer

Verwendung der Incoterms 2020

Die ICC hat einige grundlegende Hinweise zur Verwendung der Incoterms 2020 gegeben:

  • Grundsätzlich sollen die Klauseln FAS, FOB, CFR und CIF nur im See- und Binnenschifftransport verwendet werden. Sie sind für andere Transportarten nicht geeignet.
  • Wichtig ist ferner, dass zumindest in einer Übergangsphase angegeben wird, welche Version der Incoterms – also beispielsweise CIF 2010 oder CIF 2020 – vereinbart wurde. Das ist deshalb erforderlich, weil sich Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei einigen Klauseln geändert haben.
  • Noch wichtiger ist, dass – außer bei den C-Klauseln – der benannte Ort angegeben wird. Das hat Auswirkungen auf den Ort des Gefahrenübergangs und bis wohin der Verkäufer den Transport organisieren und zahlen muss.

Eine aussagefähige Incoterm Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:

„DAP Hamburg Habour Incoterms 2020“

Die in der Praxis häufig anzutreffende Vereinbarung eines unvollständigen Incoterms birgt immer die Gefahr in sich, dass in Streitfällen nicht eindeutig bestimmt werden kann, was eigentlich vereinbart wurde. Die ICC weist ferner darauf hin, dass eine Abänderung der Incoterms 2020 möglich ist. Um wirtschaftliche oder rechtliche Gefahren zu vermeiden, sollte aber eine solche Abänderung im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Regelwerk der ICC zu den Incoterms 2020 https://www.incoterms2020.de/

Autoren:

Epameinondas Kalagiakos, Rechtsanwalt/Mediator, www.kalagiakos-partner.eu

Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, www.scheller-international.com

https://foreign-lawyers-association.com/blog-beitraege/incoterms-2020-2.html