Incoterms 2020 (1)

Incoterms 2020 (1)

7.10.2019 von Epameinondas Kalagiakos

Incoterms sind genormte Handelsklauseln, die insbesondere im internationalen Handelsverkehr gebräuchlich sind. Sie beruhen nicht auf gesetzlichen Regelungen, sondern werden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) herausgegeben. Die ICC gibt in regelmäßigen Abständen neue Klauseln heraus. Die momentan geltenden stammen aus dem Jahr 2010 und werden durch neue Klauseln zum 1. Januar 2020 ersetzt. In einer Serie von kurzen Artikeln werden wir die Incoterms 2020 darstellen.

Incoterms 2020
Es gibt weiterhin 11 verschiedene Handelsklauseln. Im Vergleich zu den Incoterms 2010 hat sich an den Klauseln wenig geändert:

Incomterms 2020 Incoterms 2010
EXW Ex Works Ab Werk EXW EX Works
FCA Free Carrier Frei Frachtführer FCA Free Carrier
CTP Carriage Paid To Frachtfrei CPT Carriage Paid To
CIP Carriage and Insurance Paid To Frachtfrei versichert CIP Carriage and Insurance Paid To
DAP Delivered at Place Geliefert benannter Ort DAP Delivered at Place
DPU Delivered at Place Unloaded Geliefert benannter Ort entladen DAT Delivered at Terminal
DDP Delivered Duty Paid Geliefert vezollt DDP Delivered Duty Paid
FAS Free Alongside Ship Frei längsseits Schiff FAS Free Alongside Ship
FOB Free On Board Frei an Bord FOB Free On Board
CFR Cost and Freight Kosten und Fracht CFR Cost and Freight
CIF Cost Insurance and Freight Kosten, Versicherung und Fracht CIF Cost Insurance Freight

Die einzige grundsätzliche Änderung ist, dass die Klausel DPU die Klausel DAP ersetzt hat.

Geändert hat sich auch die Darstellung der Reihenfolge. Die ersten sieben Klauseln sind für alle Transportarten gedacht, die letzten vier nur für den See- und Binnenschiffstransport bestimmt.

Regelungsbereich der Incoterms

Die Incoterms regeln folgende Bereiche:

  • Pflichten: Dies umfasst die Verantwortung für den Transport oder die Versicherung der Waren, die Beschaffung der Transportpapiere und der Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen.
  • Gefahrenübergang: Geregelt wird, wo und wann der Verkäufe die Waren „liefert“, das bedeutet, wo der Gefahrenübergang stattfindet.
  • Kosten: Geregelt wird, wer beispielsweise für Transport-, Verpackungs-, Lade- und Entladekosten sowie Kosten der Überprüfungen und sicherheitsbezogene Kosten verantwortlich ist.

Die Incoterms regeln Folgendes nicht:

  • Die Tatsache, ob überhaupt ein Kaufvertrag vorliegt
  • Die Spezifikationen der verkauften Waren
  • Zeit, Ort, Zahlungsweise oder -währung der Bezahlung
  • Die Rechtsmittel, die bei Verstößen gegen den Kaufvertrag eingelegt werden können
  • Die meisten Folgen eines Verzugs bei der Erfüllung oder sonstigen Verletzung von Vertragspflichten
  • Die Wirkung von Sanktionen
  • Die Verhängung von Zöllen
  • Export- und Importverbote
  • Höhere Gewalt oder Härtefälle
  • Rechte am geistigen Eigentum
  • Art der Streitbeilegung, Gerichtsstand oder anwendbares Recht bei Vertragsverstößen

Hinweis:

Besonders wichtig ist, dass die Incoterms keine Regelungen zum Eigentumsübergang der veräußerten Waren enthalten. Alle vorgenannten Dinge müssen in einem Kaufvertrag geregelt werden.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Regelwerk der ICC zu den Incoterms 2020 https://www.incoterms2020.de/

Autoren:

Epameinondas Kalagiakos, Rechtsanwalt/Mediator, www.kalagiakos-partner.eu

Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern, www.scheller-international.com

https://foreign-lawyers-association.com/blog-beitraege/incoterms-2020-1.html